Telefonische Rechtsberatungen für Bauherren

Die Baustelle ist eröffnet

2. Tag - Erdaushub

Hinweisschild

In irgend einem Blog habe ich mal gelesen (Link vergessen), dass eine Baustelle erst dann eine Baustelle ist, wenn dort auch das legendäre “Betreten der Baustelle verboten!”  Schild aufgestellt wurde. Das Schild ist nun vorhanden. Ich frage mich zwar, ob es wirklich ein “!” am Ende sein muss, aber das Schild muss wohl so drohend aussehen. (Wer eine Erlaubnis will – einfach Fragen!).

Der nächste Satz auf dem Schild hätte man sich auch fast sparen können, denn wie sich mittlerweile zumindest im Internet rumgesprochen hat, handelt es sich um einen der beliebten Rechtsirrtümer.

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