Das beim Kauf eines Grundstückes nicht nur der Kaufpreis fällig wird ist klar – so lassen sich bei Online Rechnern wie der von Dr.Klein die Kosten recht leicht ermitteln in ihrer Gesamthöhe. Auch bekommt man einen Überblick wer welche Rechnung stellen wird.
In der Theorie sieht dies dann wie folgt aus:
| für Kauf und Eintragung einer Grundschuld | ||
| Abwicklungsgebühr Kauf | (Notar) | |
| + Beurkundungsgebühr | (Notar) | |
| + Gebühr Briefbildung | (Grundbuchamt) | |
| + Eintragungsgebühr | (Grundbuchamt) | |
| + Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel | (Grundbuchamt) | |
| + Vollzugsgebühr Kauf | (Notar) | |
| + Gebühr Notarbestätigung | (Notar) | |
| + Vollzugsgebühr Eintragung | (Notar) | |
| + MwSt gesamt (Notar) | ||
In unserem Falle sah dies allerdings etwas anders aus. Das Neubaugebiet Hüttenklinge wird durch die Sparkassen Immobilien Heidelberg vertrieben ohne Maklerkosten. Will man kaufen, so wird zunächst ein Angebot notariell beurkundet, welches dann vom Verkäufer (Hüttenklinge GmbH) angenommen wird. Hinsichtlich der Kosten bedeutet dies, dass sich die Begrifflichkeiten ändern. Zusätzlich zum Käufernotars erhält man eine Rechnung des Verkäufernotars über die Bestätigung der Angebotsannahme.
Leider haben wir erst am Tag der Beurkundung erfahren, dass dieses Konstrukt gewählt wurde – nachträglich würde ich aber auf jeden Fall empfehlen, auch wenn keine Maklerkosten anfallen, eine Beratung durch die Verkäuferseite einzufordern.













